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Häufige Fragen über Deutschland

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Familie

Deutsche Staatsbürger und Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis haben, können ihre Familienangehörigen nach Deutschland bringen. Dies wird "Familienzusammenführung" genannt. Familienangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum und für den weiteren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis. Der Familiennachzug beschränkt sich auf den Ehegatten (oder eingetragenen Partner) und die gemeinsamen minderjährigen Kinder oder bei in Deutschland lebenden Minderjährigen auf deren Eltern. Andere Familienangehörige - z.B. Onkel, Tanten oder Großeltern - können nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen nachziehen.

Bürger der EU (Europäische Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)

Für in Deutschland lebende EU-Bürger gelten besondere, großzügigere Regelungen für den Familiennachzug. Wenn der EU-Bürger ein Recht auf Freizügigkeit hat (z.B. als Arbeitnehmer oder Selbständiger) und der Ehegatte mit nach Deutschland kommt oder nach Deutschland ziehen will, dann hat auch der Ehegatte ein Recht auf Freizügigkeit. Er oder sie benötigt weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis. Dies gilt auch, wenn der Ehegatte nicht EU-Bürger ist, und gilt auch für Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Drittstaatsangehörige

Familienangehörige, die aus dem Ausland umziehen, müssen in der Regel bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) in dem Land, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (d.h. sich seit mindestens sechs Monaten aufhalten dürfen), ein Visum beantragen. Wichtig ist, dass das Visum für den eigentlichen Aufenthaltszweck - also nicht z.B. ein Touristenvisum - beantragt wird.

Der Visumantrag wird gemeinsam von der Auslandsvertretung und der Ausländerbehörde am Wohnort des bereits in Deutschland lebenden Partners geprüft.

Dabei sind regelmäßig eine Reihe allgemeiner Voraussetzungen zu erfüllen:- Der Familienangehörige, der nach Deutschland umziehen möchte, muss einen gültigen Reisepass vorlegen.

  • Die Identität der Person muss geklärt werden (die Klärung erfolgt in der Regel durch Vorlage des Reisepasses).
  • Die Person oder die Person, zu der der oder die Familienangehörige umziehen wollen, muss über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um den Neuzuwanderer zu versorgen, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
  • Der bereits in Deutschland lebende Familienangehörige muss eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis haben (oder deutscher Staatsbürger oder deutscher Staatsangehöriger sein).

Kinder

Kinder haben Anspruch auf Familienzusammenführung vor Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn beide Elternteile oder der Elternteil mit alleinigem Sorgerecht eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis haben. Jugendliche, die bereits 16 oder 17 Jahre alt sind, haben nur dann  diesen Anspruch, wenn sie entweder zusammen mit beiden Elternteilen oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland ziehen, wenn sie die deutsche Sprache gut beherrschen (Niveau C1) oder wenn aus anderen Gründen von einer guten Integration in Deutschland ausgegangen werden kann (ein Grund kann z.B. eine abgeschlossene Ausbildung sein).

Kinderbetreuung

In Deutschland gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Kinder vorübergehend außerhalb der Familie betreuen zu lassen. Diese Betreuung kann privat (z.B. Babysitter oder Au Pair) oder öffentlich (Kindertagesstätten, Tagesmütter usw.) organisiert werden. Die wichtigsten Betreuungsformen werden im Folgenden kurz erläutert:

Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder (Kitas)
In Tageseinrichtungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe werden Kinder in Gruppen für einen Teil des Tages oder für den ganzen Tag betreut und gefördert. Die Erzieherinnen und Erzieher achten auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung der Kinder.

Betriebliche Kinderbetreuung
Mit der betrieblichen Kinderbetreuung schaffen die Arbeitgeber einen Kinderbetreuungsdienst, der auf die Kinder der Arbeitnehmer ausgerichtet ist. In einigen Fällen buchen Unternehmen Plätze in anderen Einrichtungen, die für die Kinder von Mitarbeitern reserviert sind. Informationen vor Ort sind bei den Personalabteilungen oder den Betriebsräten erhältlich.

Au-pairs
Au-pairs erhalten für etwa ein Jahr Kost und Logis sowie ein monatliches Taschengeld in einer Gastfamilie und kümmern sich im Gegenzug um die Kinder und in begrenztem Umfang auch um leichte alltägliche Aufgaben, die in der Familie anfallen. Sie sind zwischen 18 und 25 Jahre alt, kommen aus dem Ausland und können als "Familienmitglieder auf Zeit" eine neue Kultur und eine neue Sprache kennenlernen.

Deutsches Schulsystem & Schulpflicht

Eltern dürfen in Deutschland ihre Kinder nicht zu Hause unterrichten. Hier gilt die allgemeine Schulpflicht, die durch den staatlichen Bildungsauftrag gerechtfertigt ist. Kinder treten in der Regel im Alter von sechs Jahren in die Schule ein und gehen mindestens neun Jahre lang zur Schule.

Zunächst besuchen die Kinder vier Jahre lang die Grundschule. In der vierten Klasse entscheiden sie, wie sie ihre Ausbildung fortsetzen. Das System der weiterführenden Schulen in Brandenburg gliedert sich in Oberschulen und Gymnasien.

Die Oberschule endet nach der 9. oder 10. Klasse mit der "einfachen Berufsbildungsreife" oder der "erweiterten Berufsbildungsreife". Danach können die Jugendlichen eine Berufsausbildung beginnen oder ihre Schulausbildung fortsetzen. Das Gymnasium endet nach der 12. oder 13. Klasse mit dem Abitur, das zum Studium an einer Hochschule berechtigt.Die öffentlichen Schulen mit ihrem hohen Bildungsniveau sind in Deutschland kostenlos und werden durch Steuern finanziert. Rund neun Prozent der Schülerinnen und Schüler werden an privaten Schulen unterrichtet, die von den Eltern Schulgeld verlangen.

Gesundheitswesen & Versicherung


Die Krankenversicherung ist für alle in Deutschland lebenden Menschen obligatorisch. Alle gesetzlich Krankenversicherten haben das gleiche Recht auf Versorgung im Krankheitsfall - unabhängig davon, wie viel sie monatlich in ihre Versicherung einzahlen. Die Höhe der Beiträge hängt allein von ihrem Einkommen ab. Nach dem "Solidaritätsprinzip" der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen gut Verdienende mehr als Ärmere, Gesunde zahlen den gleichen Betrag wie Kranke. Auf diese Weise tragen alle Versicherten gemeinsam das persönliche Risiko des Verdienstausfalls und die Kosten der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall.

Die Höhe der Versicherungsprämie ist zunächst für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Sie beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens - allerdings nur bis zu einer bestimmten Lohnhöhe, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Von den 14,6 % zahlen Arbeitgeber und Versicherte jeweils 7,3 %. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse von ihren Versicherten zusätzliche Beiträge erheben, wenn Mitgliedsbeiträge und andere Mittel nicht ausreichen, um die Kosten zu decken.

Private Haftpflichtversicherung

Im Alltag kann man Pannen nicht ganz vermeiden. Deshalb gibt es zu Ihrem Schutz eine private Haftpflichtversicherung. Sie deckt die Kosten für unfallbedingte Schäden im Rahmen Ihrer Haftung und zahlt an Ihrer Stelle den notwendigen Schadenersatz an die betroffene Person.

Der Name "Haftpflichtversicherung" bedeutet also nicht, dass der Abschluss dieser Versicherung obligatorisch ist. Er weist darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, haftpflichtig zu sein - und dass die Versicherung Sie schützen wird.

Eine private Haftpflichtversicherung hilft Ihnen, wenn Sie versehentlich Sachschäden an fremdem Eigentum verursacht oder eine andere Person im privaten Rahmen verletzt haben. Auch wenn Sie es aufgrund des Namens annehmen könnten, ist diese Versicherung in Deutschland nicht obligatorisch. Denn die "Pflicht" bezieht sich nicht auf die Versicherung selbst, sondern auf die gesetzlich vorgeschriebene "Haftung", d.h. Ihre Haftpflicht.

Sie können die Versicherung bequem bei einer der großen Versicherungen in Deutschland abschließen.

Bankkonto

Wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten, benötigen Sie ein Girokonto, um Ihren Lohn zu erhalten, Rechnungen zu bezahlen und Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Das Basiskonto steht seit dem 19. Juni 2016 zur Verfügung. Dieses Girokonto kann von jedem Verbraucher eröffnet werden, der seinen rechtmäßigen Wohnsitz in der EU hat. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, das Basiskonto zu eröffnen. In diesem Fall benötigen Sie keine besonderen Ausweispapiere und als EU-Bürger haben Sie freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Wenn Sie jedoch ein besseres Girokonto wünschen, das Sie z.B. auch überziehen können, müssen Sie der Bank die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes sowie Ihre letzten Gehaltsabrechnungen vorlegen.

Sie kommen aus einem Nicht-EU-Land: Bevor Sie ein Girokonto eröffnen können, benötigen Sie die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Nur wenn Sie der Bank nachweisen, dass Sie in Deutschland wohnen, wird diese ein Konto für Sie eröffnen. Außerdem benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis.

Mobilität

Um in Deutschland mobil zu sein, braucht man nicht unbedingt ein Auto. Mit Bussen und Bahnen können Sie sich sowohl innerhalb einer Stadt als auch von Ort zu Ort leicht fortbewegen.

Bus & Bahn

In jeder Stadt oder in jedem Dorf finden Sie in wenigen Minuten eine Haltestelle, an der Busse, Straßenbahnen oder U-Bahnen mehrmals stündlich während des Tages halten - in Großstädten jede Minute. Fahrkarten werden online oder an einem Fahrkartenautomaten an der Haltestelle oder direkt an den Hauptbahnhöfen des Verkehrsverbundes verkauft, der die Busse oder Straßenbahnen betreibt. Sie haben auch die Möglichkeit, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten zu kaufen. Es gibt Sondertarife für Studierende, Behinderte und Kinder gegen Vorlage des Ausweises.

Reisen mit dem Zug:
Ob Sie innerhalb Deutschlands oder sogar in Europa reisen möchten, der Zug ist die bequemste Wahl. Die Deutsche Bahn bietet Zugverbindungen in Deutschland an. Fahrkarten für die Züge werden online, an den Fahrkartenschaltern oder Automaten der Deutschen Bahn im Bahnhof verkauft. Die schnellste und komfortabelste Art zu reisen ist mit dem deutschen ICE. Er kann eine Höchstgeschwindigkeit von 300 kmh erreichen.

Internationale Buslinien:
Eine weitere Möglichkeit,  innerhalb Deutschlands und Europa zu reisen, ist der Bus. An jedem Hauptbahnhof finden Sie einen Busbahnhof für den Fernverkehr.

Fahrerlaubnis

Für Bürger aus der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island ist es einfach, in Deutschland Auto fahren zu dürfen, denn: Ihr Führerschein ist im gleichen Umfang gültig wie in Ihrem Heimatland. Sie müssen Ihren Führerschein nicht übertragen lassen.

Sie sind Bürger eines anderen Landes: Mit Ihrem Führerschein können Sie sechs Monate lang in Deutschland fahren. Dieser Zeitraum ist ab dem Tag Ihrer Anmeldung in Deutschland gültig. Nach Ablauf dieser sechs Monate benötigen Sie einen deutschen Führerschein. Ob Sie die Führerscheinprüfung erneut machen müssen, hängt davon ab, in welchem Land Sie Ihren Führerschein erworben haben.

Bewerbungen

Die Bewerbung in Deutschland wird von jedem Arbeitgeber selbst organisiert. Sie finden Stellenangebote in Zeitungen, auf Firmenwebseiten und Jobplattformen. Die meisten Arbeitgeber erwarten einen Lebenslauf und ein Anschreiben mit der Begründung Ihrer Bewerbung sowie eine kurze Vorstellung Ihrer Person und Ihres möglichen Eintrittstermins. Informieren Sie sich über die erwartete Sprache, in der Ihre Bewerbung erfolgen soll. Meistens können Sie die Sprache des Unternehmens erkennen, indem Sie einen Blick auf das Stellenangebot selbst werfen. Wenn die Sprache des Stellenangebots Deutsch ist, sollten Sie sich auch auf Deutsch bewerben. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit das lokale Arbeitsamt zu kontaktieren, um Informationen zu offenen Stellen zu erlangen.

Arbeitsverträge

Arbeitsverträge und Rechtssprache können ziemlich verwirrend sein. Um bestimmte Paragraphen zu klären, wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie sich mit einem Vertrag, der in Ihre Muttersprache übersetzt wurde, wohler fühlen, finden Sie im Internet Übersetzungsagenturen für Arbeitsverträge. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber immer nach einer persönlichen Kopie Ihres Vertrags, um sich bestimmte Paragraphen ansehen zu können. Der Inhalt eines Arbeitsvertrags ist im deutschen Arbeitsrecht geregelt. Wenn Sie spezielle Fragen zu Ihrem Vertrag haben, können Sie sich auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Sozialversicherung

Sozialversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Das öffentliche Sozialversicherungssystem unterstützt alle Beitragszahler bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit, um ein Einkommen zu garantieren, das die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sichert. Jeder Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte ist von Gesetzes wegen Beitragszahler des Systems. Die Beiträge werden monatlich automatisch von Ihrem Arbeitgeber gezahlt und von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen. Die Sozialversicherung in Deutschland besteht aus mehreren Teilen, die wichtigsten sind: Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Invaliditätsversicherung, Kindergeld und Sozialhilfe.

Was die Sozialversicherung kostet

Ihr Arbeitgeber und Sie zahlen monatlich Ihre Sozialversicherungskosten. Ihr Bruttogehalt ist die Berechnungsgrundlage für Ihre Sozialversicherungskosten. Der Gesamtbetrag der Sozialversicherungskosten als Arbeitnehmer beträgt etwa 20% Ihres Bruttoeinkommens. Die zweiten 20% trägt Ihr Arbeitgeber.

Krankenversicherung

In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht, die Gesundheitsbehandlungen garantiert. Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sind Sie automatisch Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung

Sie können Ihre bevorzugte Versicherungsgesellschaft wählen, die Ihren Bedürfnissen am ehesten entspricht. Weitere Informationen über die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie hier: https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/gesetzliche-krankenversicherung

Wenn Ihr Bruttoeinkommen über der gesetzlichen Obergrenze liegt, können Sie auch Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Die private Krankenversicherung deckt mehr Behandlungen ab und Ihr Beitrag ist unabhängig von Ihrem Bruttoeinkommen.

Sozialversicherungskarte

Als Sozialversicherungsnummer, Versicherungsnummer, Rentenversicherungsnummer oder RNVR bezeichnet man die deutsche Rentenversicherungsnummer. Diese Nummer der Deutschen Rentenversicherung ist Ihre eindeutige Kennung.

Anstelle einer Sozialversicherungsnummer gibt es in Deutschland zum Schutz Ihrer Daten unterschiedliche Identifikationsnummern für die Rentenversicherung und die Krankenversicherung. Die Rentenversicherungsnummer wird jedoch oft als Sozialversicherungsnummer bezeichnet.

Ihr Arbeitgeber muss Ihre Sozialversicherungsnummer haben, bevor er Sie auszahlen kann, da er in Ihrem Namen in das öffentliche Rentensystem einzahlt. Wenn Sie noch nie eine Versicherungsnummer hatten, kann Ihr Arbeitgeber eine solche Nummer für Sie beantragen, indem Sie Ihren Arbeitgeber einfach auf die Situation hinweisen.

Einkommenssteuer

In Deutschland lebende Personen sind in Deutschland steuerpflichtig, insbesondere wenn sie einen deutschen Arbeitgeber haben und ihre Einkommensquelle Deutschland ist. Sie zahlen das ganze Jahr über Einkommenssteuern, wobei der Arbeitgeber in der Regel von jedem monatlichen Gehaltsscheck Steuern abzieht. Am Ende des Jahres werden dann Anpassungen für eventuelle Unter- oder Überzahlungen vorgenommen.

Wie viel Einkommenssteuer Sie zahlen

Die Höhe der Einkommenssteuern, die Sie zahlen, hängt hauptsächlich von Ihrem Bruttoeinkommen ab. Darüber hinaus gibt es verschiedene andere Faktoren, die sich auf die Höhe Ihrer Einkommenssteuerzahlung auswirken. Sie können Ihre Einkommenssteuern hier berechnen:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

Einkommenssteuererklärung

Jeder deutsche Staatsbürger, der Geld verdient, muss seine Einkommenssteuer erklären. Die Steuererklärung gibt Ihr letztes Jahreseinkommen an und berücksichtigt mögliche Über- oder Unterzahlungen innerhalb eines Steuerjahres. Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen, können Sie einen Steuerberater beauftragen, der Sie dabei unterstützt.

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